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Wie wird das Genussrecht versteuert?Ab 2009 unterliegen Genussrechte der Abgeltungssteuer. Diese beträgt 25 % plus Solidaritätszuschlag plus Kirchensteuer. Erhält ein Anleger 8 % Ausschüttung bleiben ihm netto nach Steuern knapp 6 %. Liegt ein Freistellungsauftrag vor, kann dieser entsprechend Erträge steuerfrei stellen. Wir dürfen keine steuerliche Beratung geben. Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater. Hier geht es weiter zu den Genussrechten |
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